MPU bei Alkohol: Ab welcher Promille droht sie wirklich?

Von Marco Schleehuber · 3. Juli 2026

Kurzantwort

Ab 1,6 Promille ist die MPU bei einer Alkoholfahrt regelmäßig zwingend. Im Bereich darunter kommt es auf den Einzelfall an. Eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille ohne weitere Auffälligkeiten reicht nach aktueller Linie nicht mehr ohne Weiteres für eine MPU-Anordnung (gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juli 2026).

Die wichtigen Promillegrenzen

Ab 1,6 Promille

Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss in aller Regel mit einer MPU rechnen, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Diese Schwelle gilt als gefestigt. Der Hintergrund: Ab diesem Wert geht man von einer erheblichen Alkoholgewöhnung aus, die Zweifel an der Fahreignung begründet.

Der Bereich zwischen 1,1 und 1,6 Promille

Zwischen 1,1 und 1,6 Promille entscheidet der Einzelfall. Kommen zusätzliche Umstände hinzu – etwa Ausfallerscheinungen, Vorbelastungen oder Hinweise auf einen problematischen Umgang mit Alkohol –, kann auch hier eine MPU angeordnet werden. Ohne solche Anhaltspunkte ist die Anordnung nicht automatisch zulässig.

Warum 1,1 Promille allein oft nicht mehr ausreicht

Lange galt die Faustregel, dass die Behörde ab 1,1 Promille ohne Weiteres eine MPU verlangen darf. Diese pauschale Sichtweise ist überholt: Eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille ohne weitere Auffälligkeiten rechtfertigt für sich genommen nicht automatisch eine MPU-Anordnung.

In der Praxis vertreten einzelne Behörden hier weiterhin eine strengere Linie. Deshalb lohnt es sich im Zweifel, die Rechtmäßigkeit einer Anordnung prüfen zu lassen, statt sie ungeprüft hinzunehmen. Die genaue Bewertung hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Wann sonst noch eine MPU droht

Unabhängig von der konkreten Promillezahl kann eine MPU angeordnet werden bei

  • wiederholten Alkoholfahrten,
  • Anzeichen für Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit,
  • zusätzlichen Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit der Fahrt.

Auch wer schon einmal einschlägig auffällig geworden ist, wird strenger beurteilt. Die maßgeblichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 13 FeV. Allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber MPU wegen Alkohol.

Was bei der Alkohol-MPU geprüft wird

Bei einer Alkohol-MPU steht die Frage im Mittelpunkt, ob Sie Ihr Trinkverhalten stabil und nachvollziehbar verändert haben. Je nach Fallkonstellation werden Abstinenz- oder kontrollierte Trinknachweise verlangt. Welche Nachweisformen es gibt und wie viel Vorlauf sie brauchen, lesen Sie unter Abstinenznachweise. Wie das Gespräch selbst abläuft, erfahren Sie im Ratgeber zum Ablauf der MPU.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Ihnen eine MPU droht, sollten Sie früh aktiv werden: die Aktenlage prüfen (lassen), gegebenenfalls klären, ob die Anordnung überhaupt berechtigt ist, und – falls die MPU kommt – rechtzeitig mit einer seriösen Vorbereitung beginnen. Abstinenznachweise brauchen Vorlauf, deshalb ist ein früher Start wichtig.

Häufige Fragen

Ab welcher Promille kommt die MPU? Ab 1,6 Promille regelmäßig zwingend; darunter abhängig vom Einzelfall.

Stimmt es, dass es ab 1,1 Promille immer eine MPU gibt? Nein. Eine einmalige Fahrt mit 1,1 Promille ohne weitere Auffälligkeiten reicht nach aktueller Linie nicht automatisch.

Was zählt als „weitere Auffälligkeit"? Zum Beispiel Ausfallerscheinungen, Vorbelastungen oder Hinweise auf problematischen Alkoholkonsum.

Was, wenn ich schon einmal auffällig war? Dann wird strenger beurteilt, und eine MPU ist wahrscheinlicher.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen? So früh wie möglich – vor allem wegen der nötigen Abstinenznachweise.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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