Von MPU Direkt Redaktion · 10. August 2026 · Inhaltlich begleitet von Markus Rehkugler
Kurzantwort
Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen wurden im Jahr 2025 bundesweit 70.135 medizinisch-psychologische Untersuchungen durchgeführt. Das waren knapp sieben Prozent weniger als 2024 und der vierte Rückgang in Folge. Alkoholauffälligkeiten blieben mit rund 44 Prozent der häufigste Anlass. Die Statistik beschreibt das gesamte Begutachtungsgeschehen in Deutschland – sie sagt aber nicht voraus, wie eine einzelne MPU ausgeht.
Was ist neu?
Die jährliche MPU-Statistik für 2025 zeigt erneut einen Rückgang der Begutachtungszahlen. Für 2024 waren 75.257 Untersuchungen gemeldet worden. Im Jahr 2025 waren es 70.135. Damit sank die Zahl um 5.122 Untersuchungen beziehungsweise rechnerisch um rund 6,8 Prozent.
Die amtlich veröffentlichten Kerndaten lauten:
| Kennzahl | MPU-Statistik 2025 |
|---|---|
| Begutachtungen insgesamt | 70.135 |
| Veränderung gegenüber 2024 | knapp −7 % |
| Alkoholbezogene Fragestellungen | rund 44 % |
| Drogen und Medikamente | rund 21 % |
| Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol | rund 20 % |
| Sonstige Anlässe | rund 14 % |
| Ergebnis „geeignet“ | knapp 58 % |
| Ergebnis „ungeeignet“ | rund 38 % |
| Kursempfehlung zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung | rund 4 % |
Die Prozentwerte sind gerundet. Deshalb müssen sie in der Summe nicht exakt 100 Prozent ergeben.
Alkohol bleibt der häufigste MPU-Anlass
Rund 44 Prozent der Begutachtungen standen 2025 im Zusammenhang mit Alkoholauffälligkeiten. Alkohol bleibt damit trotz veränderter Rechtslage bei Cannabis und trotz des Rückgangs der Gesamtzahl der wichtigste Anlass für eine MPU.
Aus dieser Zahl folgt allerdings nicht, dass jede Alkoholfahrt automatisch zu einer MPU führt. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine MPU ist unter anderem bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr, bei wiederholten Alkoholfahrten oder bei weiteren Tatsachen erforderlich, die auf Alkoholmissbrauch schließen lassen.
Für Betroffene bleibt deshalb die konkrete behördliche Fragestellung entscheidend. Die bundesweite Statistik ersetzt weder die Prüfung des Bescheids noch die Einordnung der persönlichen Vorgeschichte.
Drogen und Medikamente machen rund ein Fünftel aus
Fragestellungen im Zusammenhang mit Drogen und Medikamenten hatten 2025 einen Anteil von rund 21 Prozent. Diese Sammelkategorie muss vorsichtig gelesen werden: Cannabis, andere Betäubungsmittel und medizinisch verordnete Arzneimittel unterliegen unterschiedlichen rechtlichen und fachlichen Maßstäben.
Insbesondere lässt sich aus dem Rückgang der Gesamtzahl nicht ohne weitere Daten ableiten, welchen Anteil die Cannabisreform daran hatte. Seit 2024 gelten für Cannabis neue Regelungen im Straßenverkehrsgesetz und in § 13a FeV. Für eine belastbare Ursachenanalyse wären jedoch getrennte BASt-Daten nach Substanz, Anlass und Vorjahr erforderlich.
Die Statistik liefert daher zunächst eine Bestandsaufnahme. Sie beweist keine bestimmte Wirkung einzelner Gesetzesänderungen.
Was bedeuten die Ergebnisse „geeignet“ und „ungeeignet“?
Knapp 58 Prozent der Begutachteten wurden nach Angaben der BASt als geeignet eingestuft. Rund 38 Prozent galten als ungeeignet. Bei etwa vier Prozent wurde eine Kursempfehlung zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ausgesprochen.
Diese Werte werden häufig als allgemeine „Bestehensquote“ bezeichnet. Das ist verkürzt. Eine MPU beantwortet eine konkrete Frage der Fahrerlaubnisbehörde. Anlass, Vorgeschichte, Nachweise und fachliche Anforderungen unterscheiden sich erheblich. Eine Begutachtung wegen Alkohol ist nicht unmittelbar mit einer Untersuchung wegen Drogen, Punkten, Straftaten oder gesundheitlichen Eignungszweifeln vergleichbar.
Auch die Kursempfehlung bedeutet nicht, dass irgendein Vorbereitungskurs genügt. Gemeint ist eine fachlich begründete Empfehlung im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dem vorgesehenen Vorgehen zustimmen, bevor ein anerkannter Kurs nach § 70 FeV absolviert wird.
Was lässt sich aus dem Rückgang ableiten?
Gesichert ist zunächst nur: Die Zahl der durchgeführten Begutachtungen ist gegenüber 2024 gesunken. Mögliche Erklärungen dürfen nicht mit einer nachgewiesenen Ursache verwechselt werden.
Denkbar sind beispielsweise:
- veränderte gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere bei Cannabis,
- Veränderungen bei den behördlichen Anordnungsanlässen,
- Verschiebungen zwischen einzelnen Anlassgruppen,
- demografische oder verkehrliche Entwicklungen,
- Veränderungen bei Neuerteilungsanträgen,
- statistische Abgrenzungen oder Nachmeldungen.
Ob und in welchem Umfang diese Faktoren den Rückgang tatsächlich erklären, kann nur anhand weitergehender amtlicher Daten oder einer ausdrücklichen BASt-Auswertung beurteilt werden.
Die Zahlen zeigen auch nicht, dass die MPU insgesamt „leichter“ oder „schwerer“ geworden ist. Die Ergebnisverteilung blieb gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil. Für die einzelne Person kommt es weiterhin darauf an, ob die früheren Eignungszweifel nachvollziehbar aufgearbeitet und die erforderlichen Veränderungen stabil belegt werden können.
Was bedeutet die Statistik für Betroffene?
Für ein laufendes Fahrerlaubnisverfahren hat die bundesweite Statistik keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie verändert keine Frist, ersetzt keinen Abstinenznachweis und entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung.
Praktisch wichtig bleiben folgende Punkte:
- Anlass und Fragestellung klären: Maßgeblich ist, was die Fahrerlaubnisbehörde konkret geprüft haben will.
- Fristen beachten: Beibringungsfristen, Sperrfristen und Termine für die Neuerteilung müssen getrennt betrachtet werden.
- Nachweise passend planen: Abstinenz- oder Kontrollnachweise müssen zum Anlass, zur behördlichen Frage und zu den fachlichen Kriterien passen.
- Keine Quote versprechen: Weder Anbieter noch Statistiken können ein positives Gutachten garantieren.
- Gutachten vollständig lesen: Entscheidend sind Befunde, Begründung und Antwort auf die behördliche Fragestellung, nicht nur die letzte Seite.
Häufige Fragen zur MPU-Statistik 2025
Wie viele MPUs gab es 2025 in Deutschland?
Nach Angaben der BASt wurden 2025 insgesamt 70.135 medizinisch-psychologische Untersuchungen durchgeführt.
Ist die Zahl gegenüber 2024 gesunken?
Ja. Für 2024 wurden 75.257 Begutachtungen gemeldet. Der Rückgang beträgt 5.122 Untersuchungen beziehungsweise rund 6,8 Prozent.
Was war 2025 der häufigste Grund für eine MPU?
Alkoholauffälligkeiten blieben mit rund 44 Prozent der häufigste Anlass. Drogen und Medikamente folgten mit rund 21 Prozent.
Haben 58 Prozent die MPU bestanden?
Knapp 58 Prozent wurden als geeignet eingestuft. Der Begriff „Bestehensquote“ ist dennoch nur eingeschränkt hilfreich, weil unterschiedliche Anlässe und behördliche Fragestellungen zusammengefasst werden.
Bedeutet der Rückgang, dass seltener eine MPU angeordnet wird?
Die Zahl der durchgeführten Begutachtungen ist gesunken. Ohne zusätzliche amtliche Daten lässt sich daraus aber nicht sicher ableiten, ob Behörden entsprechend seltener anordneten, weniger Neuerteilungsanträge gestellt wurden oder andere Faktoren ausschlaggebend waren.
Ist Cannabis der Grund für den Rückgang?
Das ist eine mögliche Erklärung, aber anhand der bisher direkt verifizierbaren Angaben nicht belegt. Dafür müssten die Anlassgruppen und ihre Veränderungen gegenüber 2024 in der BASt-Originalstatistik ausgewertet werden.
Ändert die Statistik etwas an meinem eigenen Verfahren?
Nein. Für Ihren Fall gelten die konkrete Anordnung, die Fahrerlaubnisakte, die gesetzlichen Voraussetzungen und die fachliche Bewertung. Die Statistik beschreibt nur das bundesweite Gesamtbild.
Quellen
- Anzahl der MPU-Begutachtungen sinkt weiterBundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) · 5. August 2026 · abgerufen am 10. August 2026
- Begutachtung der Fahreignung 2025 – LangfassungBundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) · 5. August 2026 · abgerufen am 10. August 2026
- § 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei AlkoholproblematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · abgerufen am 10. August 2026
- § 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei CannabisproblematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · abgerufen am 10. August 2026
- § 70 FeV – Träger von Kursen zur Wiederherstellung der KraftfahreignungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · abgerufen am 10. August 2026