MPU-Verjährung: Führerschein zurück ohne MPU?

„Wann verjährt die MPU?“ klingt nach einer einfachen Datumsfrage. Rechtlich verjährt aber nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung als solche. Entscheidend ist, wie lange die zugrunde liegenden Taten und Entscheidungen gespeichert und für die Beurteilung der Fahreignung verwendet werden dürfen.

Die häufig genannte Aussage „Nach 15 Jahren gibt es den Führerschein ohne MPU zurück“ ist deshalb zu pauschal. Sie beschreibt lediglich eine mögliche Fristrechnung. Sie ist weder ein Automatismus noch eine Garantie für den individuellen Fall.

Kurzantwort: Eine MPU hat keine eigene allgemeine Verjährungsfrist. Nach Löschung und Eintritt des gesetzlichen Verwertungsverbots kann die alte Anlasstat grundsätzlich nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Wann dieser Punkt erreicht ist, hängt von Eintragsart, Fristbeginn, Tilgungsfrist, möglicher Überliegefrist und weiteren Entscheidungen ab.

Warum „MPU-Verjährung“ rechtlich ungenau ist

Die MPU ist ein Mittel zur Klärung von Eignungszweifeln. Sie wird nicht wie eine Geldforderung oder Straftat nach einer einheitlichen Frist bedeutungslos. Ausgangspunkt ist vielmehr der konkrete Anlass: beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt, eine Drogenfahrt, wiederholte Verkehrsverstöße, eine strafgerichtliche Entziehung oder eine behördliche Versagung.

Solange die maßgeblichen Tatsachen und Entscheidungen noch verwertet werden dürfen, kann die Fahrerlaubnisbehörde sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Sind sie gelöscht und greift das Verwertungsverbot, dürfen Tat und Entscheidung grundsätzlich nicht mehr zum Nachteil der betroffenen Person verwendet werden. § 29 StVG enthält jedoch Ausnahmen und Übergangsregeln, die eine schematische Rechnung verbieten.

Vier verschiedene Fristen, die nicht verwechselt werden dürfen

BegriffBedeutungWichtig
SperrfristZeitraum, in dem nach gerichtlicher Entziehung keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.Nach ihrem Ablauf lebt die frühere Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder auf.
TilgungsfristGesetzlicher Zeitraum für eine Eintragung im Fahreignungsregister; je nach Eintrag 2,5, 5 oder 10 Jahre.Für viele Entziehungsfälle ist die zehnjährige Frist relevant.
ÜberliegefristBestimmte tilgungsreife Eintragungen bleiben noch ein Jahr gespeichert.Ihre Verwendung ist in dieser Phase gesetzlich eingeschränkt.
Löschung und VerwertungsverbotNach Löschung dürfen Tat und Entscheidung grundsätzlich nicht mehr zum Nachteil verwendet werden.Ausnahmen und andere aktuelle Tatsachen müssen gesondert geprüft werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt fasst die allgemeinen Tilgungsfristen als 2,5 Jahre, fünf Jahre und zehn Jahre zuzüglich einer einjährigen Überliegefrist zusammen. Welche Kategorie auf eine konkrete Eintragung zutrifft, ergibt sich nicht allein aus dem umgangssprachlichen Anlass „MPU“.

Wie entstehen die oft genannten 15 Jahre?

Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre oder einem Verzicht beginnt die Tilgungsfrist nach § 29 Absatz 5 StVG grundsätzlich erst mit Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Spätestens beginnt sie fünf Jahre nach Rechtskraft der belastenden Entscheidung beziehungsweise dem Zugang der Verzichtserklärung.

Trifft auf die maßgebliche Eintragung eine zehnjährige Tilgungsfrist zu, ergibt sich rechnerisch:

Bis zu 5 Jahre bis zum spätesten Fristbeginn + 10 Jahre Tilgungsfrist = bis zu 15 Jahre bis zur Tilgungsreife dieser Eintragung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Berechnung in mehreren Entscheidungen nachvollzogen. Daraus folgt aber nicht, dass am Jahrestag automatisch eine Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Zudem kann bei bestimmten Eintragungen eine einjährige Überliegefrist bis zur endgültigen Löschung hinzukommen.

Warum die 15-Jahres-Aussage keine sichere Frist ist

Mindestens fünf Punkte können die Rechnung verändern:

  • Andere Eintragsart: Nicht jede zugrunde liegende Entscheidung folgt derselben Frist.
  • Abweichender Fristbeginn: Neuerteilung, Rechtskraft, Bestandskraft oder Zugang einer Erklärung können unterschiedliche Ausgangsdaten sein.
  • Überliegefrist: Die Tilgungsreife ist nicht in jedem Fall identisch mit der endgültigen Löschung.
  • Weitere Entscheidungen oder Taten: Neue Vorfälle können eigenständige Eignungszweifel und eigene Fristen auslösen.
  • Übergangsrecht: Bei älteren Eintragungen können frühere Fassungen und Übergangsregeln eine Rolle spielen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die heutige Systematik hervorgehoben, dass das Verwertungsverbot nach § 29 Absatz 7 Satz 1 StVG grundsätzlich an die Löschung anknüpft. Eine reine Online-Berechnung ohne Registerauskunft und Aktenkenntnis ist deshalb nicht belastbar.

Setzt ein Neuerteilungsantrag die Fristen zurück?

Die Aussage „Jeder Antrag setzt automatisch alle 15 Jahre zurück“ ist ebenso ungenau wie die pauschale Verjährungszusage. Ein Antrag kann jedoch erhebliche Folgen haben:

  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die aktuelle Eignung und kann ein Gutachten verlangen.
  • Eine Ablehnung oder Versagung kann eine neue behördliche Entscheidung darstellen.
  • Eingereichte Gutachten und neue Tatsachen können Bestandteil der Fahrerlaubnisakte werden.
  • Eine Rücknahme des Antrags beendet nicht automatisch jede Wirkung bereits bekannter Unterlagen.

Wer ausschließlich testen möchte, ob die Behörde noch eine MPU verlangt, sollte deshalb vorher Registerauskunft und Fahrerlaubnisakte prüfen lassen. Das gilt besonders, wenn ein negatives Gutachten, frühere Anträge oder mehrere Entziehungen existieren.

Ist der Führerschein irgendwann ohne MPU möglich?

Ja, das kann möglich sein, wenn die frühere Anlasstat und die maßgebliche Entscheidung nicht mehr verwertet werden dürfen und keine anderen aktuellen Eignungszweifel bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Nichtbeibringung eines damals geforderten Gutachtens nicht in jedem Fall als selbstständiger Grund fortwirkt, wenn die zugrunde liegende Anlasstat einem Verwertungsverbot unterliegt.

Das bedeutet aber nicht:

  • dass die alte Fahrerlaubnis automatisch wieder auflebt,
  • dass jede frühere MPU-Anforderung exakt nach 15 Jahren entfällt,
  • dass neue Tatsachen ignoriert werden müssen oder
  • dass die übrigen Voraussetzungen einer Neuerteilung entfallen.

Es bleibt ein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Weiterführend: Führerscheinentzug, Sperrfrist und Neuerteilung.

Muss nach langer Zeit eine neue Fahrprüfung abgelegt werden?

Eine theoretische oder praktische Prüfung wird nach § 20 Absatz 2 FeV nicht allein automatisch wegen Zeitablaufs angeordnet. Die Behörde kann sie jedoch verlangen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Nach sehr langer führerscheinloser Zeit kann daher eine gesonderte Befähigungsprüfung angeordnet werden, wenn die Behörde dafür konkrete Anhaltspunkte sieht. Das ist von der MPU zu unterscheiden: Die MPU prüft Fahreignung, die Fahrerlaubnisprüfung Kenntnisse und praktische Befähigung.

So prüfen Sie den eigenen Friststand

  1. FAER-Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen: Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist gebührenfrei.
  2. Fahrerlaubnisakte einsehen: Registerauskunft und Behördenakte enthalten nicht zwingend dieselben Unterlagen.
  3. Alle Entscheidungen sammeln: Urteil, Strafbefehl, Entziehungs- oder Versagungsbescheid, Verzicht, Anträge und Gutachten.
  4. Maßgebliche Daten bestimmen: Tattag, Rechtskraft, Bestandskraft, Zustellung, Zugang des Verzichts und mögliche Neuerteilung.
  5. Jede Eintragung einzeln prüfen: Eintragsart, Tilgungsfrist, Fristbeginn, Überliegefrist und mögliche Ausnahmen.
  6. Erst danach den Antrag planen: Bei langen oder komplizierten Verläufen mit anwaltlicher Prüfung.

Praktische Abwägung: Mehr als ein Jahrzehnt ohne Fahrerlaubnis abzuwarten kann rechtlich und persönlich deutlich belastender sein als eine fundierte Aufarbeitung mit anschließender MPU. Die Fristfrage ist daher nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich und lebenspraktisch zu bewerten.

Häufige Fragen zur MPU-Verjährung

Gibt es im Gesetz den Begriff „MPU-Verjährung“?

Nein. Die maßgeblichen Begriffe sind Tilgung, Tilgungsreife, Überliegefrist, Löschung und Verwertungsverbot.

Kann ich nach genau 15 Jahren zur Führerscheinstelle gehen?

Das kann zu früh, richtig oder in einem komplexen Fall ungeschickt sein. Ohne Prüfung der konkreten Eintragungen gibt es kein verlässliches Standarddatum.

Kann die Überliegefrist aus 15 Jahren 16 Jahre machen?

Bei bestimmten Eintragungen kann zwischen Tilgungsreife und endgültiger Löschung eine einjährige Überliegefrist liegen. Ob und wie die Eintragung in dieser Phase noch verwendet werden darf, richtet sich nach § 29 Absatz 6 StVG.

Verhindern neue Punkte immer die Löschung der alten Entziehung?

Eintragungen haben grundsätzlich eigene Fristen. Neue Taten können aber eine eigene, noch aktuelle Grundlage für Eignungszweifel schaffen. Eine pauschale Ja-oder-Nein-Antwort wäre daher falsch.

Reicht die FAER-Auskunft für die Berechnung?

Sie ist der wichtigste Ausgangspunkt, ersetzt aber bei komplizierten Fällen nicht die Fahrerlaubnisakte und die Prüfung der zugrunde liegenden Entscheidungen.

Ist Warten eine Methode, die MPU zu umgehen?

Warten kann registerrechtlich dazu führen, dass alte Tatsachen nicht mehr verwertbar sind. Es ist aber keine kurzfristige Abkürzung und keine Garantie. Eine neue Fahrerlaubnis muss trotzdem beantragt werden.

Hinweis: Rechts- und Quellenstand 9. August 2026. Die Berechnung von Tilgungs- und Löschungsfristen ist einzelfallabhängig. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Prüfung der Fahrerlaubnisakte.

Quellen

  1. § 29 StVG – Tilgung der EintragungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · abgerufen am 9. August 2026
  2. § 28 StVG – FahreignungsregisterBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · abgerufen am 9. August 2026
  3. § 20 FeV – Neuerteilung einer FahrerlaubnisBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · abgerufen am 9. August 2026
  4. § 11 FeV – Eignung und GutachtenbeibringungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · abgerufen am 9. August 2026
  5. Tilgungsfristen im FahreignungsregisterKraftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 9. August 2026
  6. Auskunft aus dem FahreignungsregisterKraftfahrt-Bundesamt · abgerufen am 9. August 2026
  7. BVerwG 3 C 3.21 – Fristbeginn nach FahrerlaubnisentziehungBundesverwaltungsgericht · 15. September 2021 · abgerufen am 9. August 2026
  8. BVerwG 3 B 11.21 – Verwertungsverbot nach LöschungBundesverwaltungsgericht · 23. Februar 2022 · abgerufen am 9. August 2026
  9. BVerwG 3 C 5.20 – Tilgung und Nichtbeibringung eines GutachtensBundesverwaltungsgericht · 4. Dezember 2020 · abgerufen am 9. August 2026

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Marco Schleehuber kann die MPU-bezogenen Handlungswege grob einordnen. Die verbindliche Berechnung von Tilgungsfristen und die Aktenprüfung gehören in anwaltliche Beratung.

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