Kurz eingeordnet
Ja. Vor der MPU solltest du wissen, welche Unterlagen die MPU-Stelle bekommt und welche Frage sie beantworten soll. Nach § 11 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss die Behörde dich darauf hinweisen, dass du die zur Übersendung vorgesehenen Unterlagen einsehen kannst. Bitte ausdrücklich um Einsicht in dieses Paket und die vollständige Gutachtenfrage. Wichtig sind etwa frühere Vorfälle, Bescheide, Arztunterlagen, alte Gutachten und Laborbefunde. Vergleiche Daten und Angaben mit deinen eigenen Unterlagen. Nur weil etwas in der Akte steht, darf es nicht automatisch noch verwendet werden. Bei Streit muss rechtlich geprüft werden, welche Fristen und Regeln für die Verwendung alter Vorgänge gelten. Kläre Unstimmigkeiten vor dem Termin. Fülle echte Erinnerungslücken nicht mit Vermutungen.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus mehreren öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt.
Weitere 5 Quellen
- Verkehrsportal: Akteneinsicht Führerscheinakte
- MPU-Vorbereitung-Online: Welche Delikte stehen in der Führerscheinakte?
- amtliche Primärquelle: FeV § 11 – Eignung – Abs. 2, Abs. 3 Nr. 4–7, Abs. 6–8, Abs. 10
- amtliche Primärquelle: BVerwG, Urteil 17.11.2016 – 3 C 20.15 – Rn. 17 ff. und Erwägungen zum Einsichtshinweis
- amtliche Primärquelle: StVG § 4 – Abs. 1, 5, 6 und 10
Einordnung aus der Praxis
Notiere nach der Einsicht, welche Einträge du nicht verstehst oder nicht zuordnen kannst. Frag dazu gezielt nach und vergleiche sie mit deinen eigenen Dokumenten. Ob eine alte Angabe rechtlich noch verwendet werden darf, sollte bei Zweifeln ein Anwalt prüfen. So bereitest du dich auf die tatsächlichen Unterlagen vor.