Kurz eingeordnet
Die Frist gilt für das fertige Gutachten, das bei der Behörde eingehen muss. Nur innerhalb der Frist einen MPU-Termin zu haben, reicht nicht. Eine feste gesetzliche Frist für alle MPU-Fälle gibt es nicht; sie muss zum rechtmäßigen Untersuchungsauftrag passen. Plane Aktenversand, Untersuchung, Laborergebnisse und Gutachtenversand ein. Ein laufendes Abstinenzprogramm oder ein gebuchter Termin verlängert die Frist nicht automatisch. Wenn es knapp wird, beantrage vor Ablauf eine Verlängerung, begründe sie und füge Belege bei. Lass dir die Verlängerung ausdrücklich bestätigen. Bei Nichtvorlage eines rechtmäßig verlangten Gutachtens darf die Behörde unter den Voraussetzungen des § 11 Absatz 8 FeV auf fehlende Fahreignung schließen. Auf diese Folge muss sie dich zuvor hingewiesen haben. Bei Streit über Frist oder Anordnung solltest du früh rechtliche Hilfe holen.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Weitere 3 Quellen
- amtliche Primärquelle: FeV § 11 – Eignung – Abs. 2, Abs. 3 Nr. 4–7, Abs. 6–8, Abs. 10
- amtliche Primärquelle: BVerwG, Urteil 17.11.2016 – 3 C 20.15 – Rn. 17 ff. und Erwägungen zum Einsichtshinweis
- Primärinformation einer Begutachtungsstelle: TÜV NORD – FAQ MPU – Fragen zu Gutachtenerstellung, Ergebnismitteilung und seriöser Vorbereitung
Einordnung aus der Praxis
Rechne vom Abgabetermin rückwärts: Wann wird die Akte verschickt? Wann ist die MPU? Wann kommt der letzte Laborbefund und wann das Gutachten? Begründe eine nötige Verlängerung konkret, zum Beispiel mit Termin- oder Bearbeitungsbestätigungen. Ein Antrag allein reicht nicht. Bewahre die ausdrückliche Antwort der Behörde auf.