Kurz eingeordnet
Maßgeblich ist die im Behördenschreiben gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens, nicht nur der MPU-Termin. Bei absehbarer Verzögerung solltest du frühzeitig eine begründete Verlängerung anfragen; sie gilt nicht schon durch den Antrag. Wird ein rechtmäßig gefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf fehlende Fahreignung schließen.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Notiere Vorlagefrist, Untersuchungstermin und erwarteten Eingang des schriftlichen Gutachtens getrennt. Frage bei Verzögerungen nach dem Bearbeitungsstand und informiere die Behörde rechtzeitig. Bewahre ihre Antwort zur Fristfrage auf. Wenn unklar bleibt, wie du deine Rechte wahrst, hole rechtliche Unterstützung ein.