Wiederholungsfall

Was muss ich bei einer zweiten MPU besonders aufarbeiten, wenn ich eine frühere MPU bestanden hatte und später erneut auffällig geworden bin?

Kurz eingeordnet

Bei einer erneuten Auffälligkeit nach bestandener MPU geht es darum, was seit der früheren Begutachtung passiert ist und warum die damaligen Veränderungen nicht getragen haben. Arbeite den weiteren Verlauf und deine heutigen Schutzstrategien nachvollziehbar auf. Frühere Aussagen und die tatsächliche Entwicklung sollten dabei zusammen betrachtet werden.

Herkunft und Quellenbezug

Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus 2 öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt. Die 2 Fundstellen stammen von Frag-einen-Anwalt, MPU-Vorbereitung-Online. Die Originalquellen bleiben im Quellenblock nachvollziehbar verlinkt.

Quelle: MPU-Vorbereitung-OnlineOriginaltitel: 2. Mal MPU - Vorbereitung und kann ich bestehen?Originalquelle öffnen
Weitere 1 Quellen

Einordnung aus der Praxis

Marco SchleehuberPraxis & Vorbereitung

Vergleiche die frühere Vorbereitung mit der Zeit danach: Welche Veränderungen hattest du damals beschrieben, wie haben sie sich im Alltag entwickelt und was führte zum neuen Anlass? Bereite dazu eine nachvollziehbare Zeitleiste vor. Die frühere MPU war bestanden; jetzt geht es um den weiteren Verlauf, nicht um die Begründung eines damals negativen Gutachtens.

Holger VierlingBegleitung & Veränderungsprozess

Eine bestandene MPU und eine spätere Auffälligkeit können schwer zusammenpassen mit dem eigenen Bild von Veränderung. Frage dich, wann frühere Vorsätze im Alltag schwächer wurden und wie du das damals wahrgenommen hast. Es geht nicht darum, den früheren Erfolg nachträglich abzuwerten. Hilfreich ist, die Entwicklung ehrlich zu verstehen und heutige Unterstützungsmöglichkeiten zu benennen.

Kurt StranzKriterien & fachliche Einordnung

Die frühere positive Bewertung und der spätere neue Anlass sind zeitlich und sachlich getrennt zu betrachten. Für die aktuelle Aufarbeitung muss nachvollziehbar werden, was sich dazwischen entwickelt hat. Welche früheren Unterlagen im konkreten Verfahren relevant sind, bedarf gesonderter Klärung. Eine pauschale Aussage über die Unverwertbarkeit alter Gutachten wird hier nicht übernommen.