Wiederholungsfall

Was wird bei einer zweiten oder wiederholten Trunkenheitsfahrt bei der MPU besonders kritisch geprüft?

Kurz eingeordnet

Nach wiederholten Alkoholverstößen im Straßenverkehr ist grundsätzlich eine MPU vorgeschrieben. Dafür müssen die Werte nicht jedes Mal 1,6 Promille erreicht haben. Das regelt § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die früheren Verstöße müssen nachgewiesen sein und rechtlich noch berücksichtigt werden dürfen. Verstöße, die ausschließlich unter das Verbot für die Probezeit oder unter 21-Jährige nach § 24c StVG fallen, werden dabei nicht mitgezählt. In der MPU geht es außerdem darum, weshalb die erste Auffälligkeit und die Folgen daraus einen weiteren Vorfall nicht verhindert haben. Stell deshalb die Vorfälle, deine damaligen Vorsätze und den Verlauf dazwischen zusammen. Daraus lässt sich ableiten, was du diesmal ändern und belegen musst.

Herkunft und Quellenbezug

Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus 3 öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt. Die 3 Fundstellen stammen von MPU-Vorbereitung-Online, Reddit, Verkehrsportal. Die Originalquellen bleiben im Quellenblock nachvollziehbar verlinkt.

Quelle: MPU-Vorbereitung-OnlineOriginaltitel: Zweite TrunkenheitsfahrtOriginalquelle öffnen
Weitere 6 Quellen

Einordnung aus der Praxis

Marco SchleehuberPraxis & Vorbereitung

Vergleiche die Vorfälle: Was wolltest du danach ändern? Wie lange hat das funktioniert? Wann bist du wieder in alte Gewohnheiten geraten? Nimm frühere Gutachten und Beratungsergebnisse mit, wenn du sie hast. Diesmal muss deutlich werden, was dich zusätzlich schützt. Dieselben Vorsätze nur entschiedener zu formulieren, reicht dafür nicht.

Holger VierlingBegleitung & Veränderungsprozess

Ein Rückfall beginnt oft schon vor dem Tag der Fahrt. Vielleicht hast du Regeln gelockert, deinen Konsum verheimlicht oder Warnzeichen übergangen. Schau dir diese frühe Phase genau an. Überlege, was du beim nächsten Warnzeichen konkret tust und wen du dann erreichen kannst. So wird aus einem guten Vorsatz ein brauchbarer Plan.