Kurz eingeordnet
Bei 2,25 Promille ist die MPU-Grenze von 1,6 Promille überschritten. Der hohe Wert spricht außerdem für eine deutliche Gewöhnung an Alkohol. Er beweist aber allein keine Abhängigkeit und legt keine feste Abstinenzdauer fest. Ob eine MPU ohne Abstinenznachweise möglich ist, hängt von deiner gesamten Trinkgeschichte ab. Bei Abhängigkeit musst du auf Alkohol verzichten. Das kann auch nötig sein, wenn du deinen Konsum nicht mehr zuverlässig kontrollieren oder Trinken und Fahren nicht sicher trennen kannst. Lass deshalb Trinkmengen, Kontrollverluste, frühere Versuche zur Begrenzung und den Vorfall fachlich einschätzen. Plane den MPU-Termin erst, wenn klar ist, welche Veränderung und welche Belege du brauchst.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Weitere 4 Quellen
- amtliche Primärquelle: FeV § 13 – Alkohol – Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 a–e; Satz 2
- amtliche Primärquelle: FeV Anlage 4 – Vorbemerkung 3; Nr. 8, 9.1, 9.2, 9.6
- amtliche Primärquelle: FeV Anlage 4a – Nr. 1 a–f und Nr. 2
- amtliche Primärquelle: BASt – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Kap. 2, 3.13.1.1/1.2, 3.13.2.1/2.2, 3.14.1/14.2; besonders S. 72, 77–78, 83
Einordnung aus der Praxis
Schreib auf, welche Mengen du gewöhnlich vertragen hast und ob der Vorfall zu einem länger bestehenden Trinkmuster gehört. Wenn Abstinenz nötig ist, kann ein früh begonnenes Nachweisprogramm Zeit sparen. Es muss aber zu deinem Fall passen. Weder „ab zwei Promille immer zwölf Monate“ noch „Ersttäter brauchen keine Nachweise“ ist eine verlässliche Regel.
Der Messwert beantwortet nicht alle Fragen zugleich. Ab 1,6 Promille ist die gesetzliche MPU-Grenze erreicht. Ob eine Abhängigkeit vorliegt, muss anhand weiterer Informationen beurteilt werden. Und ein unauffälliger Laborwert am Tag der MPU belegt noch nicht, dass du über einen längeren Zeitraum abstinent warst.