Kurz eingeordnet
Wiederholte Geschwindigkeitsverstöße können zu einer MPU führen, wenn daraus konkrete Zweifel an deiner Fahreignung entstehen. Das erlaubt § 11 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Eine feste Regel wie „ab dem dritten Blitzer“ gibt es nicht. Im Punktesystem bekommst du bei vier oder fünf Punkten eine Ermahnung, bei sechs oder sieben eine Verwarnung. Bei acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis nach den vorgeschriebenen Stufen entzogen; für die neue Fahrerlaubnis ist in der Regel eine MPU nötig. Eine zusätzliche MPU unterhalb von acht Punkten braucht eine eigene schlüssige Begründung. Die Behörde darf das Stufensystem nicht beliebig umgehen. Besorge deinen aktuellen Auszug aus dem Fahreignungsregister und ordne Verstöße und Schreiben nach Datum. Für die Vorbereitung zählt auch, was hinter deinem wiederholten Verhalten steckt.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Vergleiche die Fahrten: Ging es um Zeitdruck, Ärger, Gewohnheit oder das Gefühl, die Regel sei unnötig? Setz an diesem Muster an. Das kann zum Beispiel heißen, früher loszufahren oder eine Geschwindigkeitsunterstützung bewusst zu nutzen. „Ich passe besser auf“ sagt noch nicht, was du in derselben Situation künftig anders machst.