Kurz eingeordnet
Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann Anlass für eine MPU sein. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die begründeten Zweifel an der Fahreignung; „100 km/h zu schnell“ ist kein eigenständiger gesetzlicher MPU-Automatismus. Bußgeld, Fahrverbot und MPU-Anforderung müssen getrennt betrachtet werden.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Kläre zuerst, ob tatsächlich ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt oder nur über eine mögliche MPU gesprochen wird. Lege den dokumentierten Vorfall zugrunde. Aus einer Erzählung über einen ähnlich schnellen Fahrer lässt sich dein Verfahrensablauf nicht zuverlässig ableiten.
Die Sanktion für den Verstoß und die Klärung der Fahreignung haben unterschiedliche Aufgaben. Auch die Höhe einer Überschreitung beantwortet nicht allein, welche Eignungszweifel die Behörde begründet. Maßgeblich ist die konkrete Anforderung, nicht ein aus anderen Fällen abgeleiteter Schwellenwert.