Kurz eingeordnet
Ja, eine besonders starke Geschwindigkeitsüberschreitung kann eine MPU auslösen. Es gibt aber keine feste Regel „100 km/h zu schnell = MPU“. Nach § 11 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine MPU bei einem erheblichen oder bei wiederholten Verkehrsverstößen möglich. Die Behörde muss erklären, weshalb sie aufgrund deines Verhaltens an deiner Fahreignung zweifelt. Daneben gelten Bußgeld, Fahrverbot und das Punktesystem. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis nach den vorgeschriebenen Stufen entzogen; für eine neue Fahrerlaubnis ist dann in der Regel eine MPU nötig. Unterhalb von acht Punkten reicht der Punktestand allein nicht als zusätzlicher MPU-Grund. Sammle Bescheid, Messwert nach Toleranzabzug, Umstände der Fahrt und frühere Vorfälle. Prüfe, ob bereits eine MPU verlangt wird und mit welcher Begründung.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Schau über den Messwert hinaus auf deine Entscheidung: Wie lange warst du zu schnell? Welche Risiken und Hinweise konntest du erkennen? Warum bist du trotzdem so gefahren? Ob der Bescheid rechtlich stimmt, ist eine eigene Frage. Ein Streit um einzelne Messkilometer erklärt noch nicht, weshalb du bewusst extrem schnell gefahren bist.