Kurz eingeordnet
Ja, eine MPU ist auch unter 1,1 Promille möglich. Eine erste Alkoholfahrt unter diesem Wert reicht dafür aber nicht automatisch aus. Es müssen zusätzliche Hinweise auf Alkoholmissbrauch vorliegen, zum Beispiel weitere nachgewiesene Situationen, in denen du nach dem Trinken gefahren bist. Die Rechtsprechung zu Menschen, die trotz mindestens 1,1 Promille keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigen, lässt sich nicht einfach auf niedrigere Werte übertragen. Eine Strafe kann trotzdem drohen, wenn du wegen des Alkohols nicht mehr sicher fahren konntest. Lass dir erklären, welche zusätzlichen Tatsachen die Behörde für die MPU anführt. Bei Zweifeln hilft eine rechtliche Prüfung. Behalte dabei die Frist für das Gutachten im Blick.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Kläre zuerst, ob dies wirklich dein erster Vorfall war oder ob frühere Vorgänge in der Akte stehen. Fordere den vollständigen Polizeibericht und den Blutbefund an. Eine MPU-Beratung hilft dir bei der Vorbereitung. Ob die Behörde die MPU zu Recht verlangt, sollte bei einem Streit ein Anwalt prüfen.