Promille & Anordnung

Welche Folgen hat eine E-Scooter-Fahrt mit rund 1,7 Promille für Fahrerlaubnis und MPU?

Kurz eingeordnet

Ein E-Scooter gilt rechtlich als Kraftfahrzeug, auch wenn du dafür keinen Führerschein brauchst. Mit rund 1,7 Promille im Blut überschreitest du zwei wichtige Grenzen: Ab 1,1 Promille giltst du auf dem E-Scooter strafrechtlich als absolut fahruntüchtig, auch wenn deine Fahrt unauffällig war. Ab 1,6 Promille ist nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) grundsätzlich eine MPU vorgeschrieben. Es drohen ein Strafverfahren und der Entzug deiner vorhandenen Fahrerlaubnis. Die MPU klärt zusätzlich, ob du künftig wieder sicher am Verkehr teilnehmen kannst, etwa wenn du deine Fahrerlaubnis zurückbekommen möchtest. Wie das Gericht im Einzelnen entscheidet, hängt vom Fall ab. Besorge Blutbefund, Polizeibericht, Strafbefehl oder Urteil sowie Behördenschreiben. Beginne früh mit der Vorbereitung.

Herkunft und Quellenbezug

Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus mehreren öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt.

Quelle: MPU-Vorbereitung-OnlineOriginaltitel: 1,7 Promille E-Scooter, fragen zur MPUOriginalquelle öffnen
Weitere 6 Quellen

Einordnung aus der Praxis

Marco SchleehuberPraxis & Vorbereitung

Prüfe zuerst, welche Entscheidungen schon vorliegen: Wurde dir ein Strafbefehl zugestellt? Ist die Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen? Welche Fristen laufen? Maßgeblich ist der Blutbefund, nicht nur der Atemvortest. Warte mit der Vorbereitung und der Klärung möglicher Abstinenznachweise nicht bis zum Ende der Sperrfrist. Aus 1,7 Promille allein lässt sich aber keine feste Abstinenzdauer ableiten.

Kurt StranzKriterien & fachliche Einordnung

„Es war nur eine kurze Strecke“ oder „Ich habe extra das Auto stehen lassen“ hebt diese Regeln nicht auf. Gericht, Fahrerlaubnisbehörde und MPU-Stelle entscheiden über unterschiedliche Dinge: Strafe, Fahrerlaubnis und die Einschätzung deines künftigen Verhaltens. Eine bezahlte Geldstrafe oder eine abgelaufene Sperrfrist bedeutet deshalb noch nicht, dass du deine Fahrerlaubnis zurückhast.