Kurz eingeordnet
Bei einer Fahrt ab 1,6 Promille Blutalkohol sieht § 13 FeV eine MPU vor. Auch darunter kommen weitere Gründe infrage, etwa wiederholte Alkoholverstöße oder konkrete Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch. Maßgeblich ist der begründete Anlass der Anordnung.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Lege das Behördenschreiben und die Unterlagen zum Vorfall nebeneinander. Notiere, welcher Messwert genannt wird und auf welche weiteren Tatsachen sich die Behörde stützt. So lässt sich gezielt klären, ob du eine Frage zur Anordnung oder zur Vorbereitung auf eine bereits angeordnete MPU hast.
Trenne drei Fragen: Was wurde beim Vorfall gemessen, auf welche Grundlage stützt sich die Anordnung und was soll die spätere Begutachtung klären? Eine Zahl beantwortet nicht automatisch alle drei. Für die Vorbereitung ist die konkrete behördliche Fragestellung der Ausgangspunkt.