Kurz eingeordnet
Ja, auch bei einem niedrigen THC-Wert kann eine MPU nötig sein. Die Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum betrifft das allgemeine Bußgeldverfahren. Sie ist keine Untergrenze für jede Prüfung der Fahreignung. Eine MPU kann zum Beispiel verlangt werden, wenn weitere Hinweise auf Cannabismissbrauch vorliegen oder geklärt werden muss, ob frühere Missbrauchs- oder Abhängigkeitsprobleme noch bestehen. Ein einzelner niedriger Messwert reicht dafür aber nicht als Begründung. Bei älteren Fällen zählt zusätzlich, welche damaligen Verstöße heute noch verwendet werden dürfen. Lass Blutwert, Tatdatum, bisherige Entscheidungen und die aktuelle MPU-Begründung zusammen prüfen.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Ordne die Unterlagen nach Datum: frühere Entziehung, damalige Gutachtenanforderung und jetziger Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis. Frag die Behörde, welche Zweifel sie heute noch klären will. Ein neuer Grenzwert erledigt eine alte Anordnung nicht automatisch. Umgekehrt darf eine neue Anordnung nicht ungeprüft auf früheren pauschalen Annahmen zum Cannabiskonsum beruhen.