Kurz eingeordnet
Ja, ein niedriger THC-Wert schließt eine MPU-Anordnung nicht grundsätzlich aus. Dafür müssen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa Tatsachen, die auf Cannabismissbrauch hinweisen. Bei älteren Vorgängen oder einer Neuerteilung sind Anlass und Vorgeschichte gesondert zu prüfen. Die Höhe eines einzelnen Messwerts beantwortet diese Fragen nicht.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Lege frühere Entscheidungen und das aktuelle Schreiben in zeitlicher Reihenfolge ab. Markiere, ob die Behörde einen neuen Vorfall oder noch offene Eignungszweifel aus der Vorgeschichte anspricht. Lass dir unklare Bezüge erklären und die rechtliche Grundlage bei Streit prüfen.
Der Grenzwert für eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist keine allgemeine Untergrenze für jede Fahreignungsprüfung. Umgekehrt ersetzt die bloße Erwähnung früheren Konsums keine nachvollziehbare Anordnungsgrundlage. Historische Messwerte und die aktuelle Fragestellung müssen auseinandergehalten werden.