Kurz eingeordnet
Ein positiver Speichel- oder Urintest bedeutet noch nicht, dass du zur MPU musst. Er bestätigt auch noch keinen bestimmten THC-Wert im Blut. Für das allgemeine Cannabis-Bußgeldverfahren gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, also im flüssigen Teil des Blutes. In der Probezeit und unter 21 Jahren gelten zusätzliche Verbote. Eine MPU richtet sich nach anderen Regeln: Nach § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind vor allem wiederholte Cannabis-Verkehrsverstöße oder Hinweise auf Cannabismissbrauch wichtig. Bei Verdacht auf Abhängigkeit ist zunächst ein ärztliches Gutachten vorgesehen. Besorge den vollständigen Blutbefund und die Begründung der Behörde. Ein erster nachgewiesener Grenzwertverstoß allein führt nicht automatisch zur MPU.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Notiere, welcher Test gemacht wurde und wann Fahrt und Blutentnahme stattfanden. Leg alle Schreiben dazu. Schau nach, ob im Befund THC, THC-COOH oder beide Werte stehen. Bußgeld und Fahrverbot sind eigene Verfahren; ein ärztliches Gutachten oder eine MPU sind weitere Fragen. Kläre deinen Fall früh, aber buche ein längeres Nachweisprogramm erst, wenn feststeht, welche Nachweise du brauchst.