Kurz eingeordnet
Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum nach § 24a StVG betrifft eine Verkehrsordnungswidrigkeit, nicht unmittelbar die MPU-Anordnung. Für eine MPU gelten eigene Voraussetzungen. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige bestehen zusätzliche Regeln; auch eine ärztliche Verordnung ist gesondert einzuordnen. Eine frühere MPU-Anforderung entfällt durch den Grenzwert nicht automatisch.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus einer öffentlich zugänglichen Diskussion zusammengefasst.
Einordnung aus der Praxis
Prüfe bei einem älteren Fall, welche Entscheidung tatsächlich vorliegt und wann sie ergangen ist. Frage die Fahrerlaubnisbehörde nach dem aktuellen Verfahrensstand. Gib eine laufende Frist oder Vorbereitung nicht allein deshalb auf, weil du von einer Grenzwertänderung gelesen hast.
Unterscheide den Messwert bei der Fahrt, die rechtliche Bewertung des Verkehrsverstoßes und die längerfristige Fahreignung. Der gesetzliche Wert bezieht sich auf THC im Blutserum; ein THC-COOH-Befund oder ein Urintest ist damit nicht unmittelbar vergleichbar.