Kurz eingeordnet
THC und THC-COOH sind unterschiedliche Messgrößen und dürfen nicht gleichgesetzt werden. Entscheidend ist, welche Substanz in welchem Probenmaterial und zu welchem Zeitpunkt untersucht wurde. Eine einzelne Zahlenangabe ersetzt weder die fachliche Befundbewertung noch die rechtliche Prüfung einer MPU-Anordnung. Lass den vollständigen Befund im Zusammenhang mit der behördlichen Fragestellung erklären.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus mehreren öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt.
Weitere 1 Quellen
Einordnung aus der Praxis
Bringe den vollständigen Laborbericht mit, nicht nur einen abgeschriebenen Wert. Halte deine tatsächlichen Konsumangaben getrennt von Vermutungen über den Befund fest. Wenn Angaben fehlen oder nicht zusammenzupassen scheinen, lasse das fachlich klären, statt deine Schilderung an einen vermuteten Abbauverlauf anzupassen.
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist kein THC-COOH-Grenzwert. Zahlen aus Blutserum, Urin oder Haaren dürfen nicht ohne fachliche Grundlage miteinander verglichen werden. Ebenso sind ein Befund zum früheren Konsum, ein Abstinenzbeleg und die Beurteilung der Fahreignung unterschiedliche Aussagen.