Kurz eingeordnet
THC ist der Bestandteil von Cannabis, der berauscht. THC-COOH ist ein Abbauprodukt, das selbst nicht berauscht und länger nachweisbar sein kann. Die Grenze von 3,5 ng/ml nach § 24a StVG gilt für THC im Blutserum, nicht für THC-COOH. Ein hoher THC-COOH-Wert kann auf häufigen Konsum hinweisen. Er beweist für sich allein aber keine Abhängigkeit und legt auch keine Abstinenzdauer fest. Das wird auch in den aktuellen Fachinformationen vom September 2026 betont. Besorge den vollständigen Laborbericht mit Angaben zur Probe, Einheit und Entnahmezeit. Für die MPU müssen die Werte zusammen mit deiner Konsumgeschichte und dem Anlass der Untersuchung bewertet werden.
Herkunft und Quellenbezug
Die Fragestellung wurde anonymisiert und redaktionell aus mehreren öffentlich zugänglichen Diskussionen gebündelt.
Weitere 4 Quellen
- 123recht: MPU wegen Cannabis THC 1,4 ng/ml, THC-COOH 9,6 ng/ml
- amtliche Primärquelle: StVG § 24a – Abs. 1, 1a, 2a, 4
- amtliche Primärquelle: BASt – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Kap. 2, 3.13.1.1/1.2, 3.13.2.1/2.2, 3.14.1/14.2; besonders S. 72, 77–78, 83
- Primärinformation der Herausgeber: DGVP/DGVM – FAQ Beurteilungskriterien 5 – Frage zur Einordnung D2.4 nach THC-COOH über 150 ng/ml; S. 1–2
Einordnung aus der Praxis
Über 150 ng/ml THC-COOH im Blutserum gelten nach der aktuellen Fach-FAQ als starker Hinweis auf regelmäßigen bis nahezu täglichen Konsum. Daraus folgt aber noch nicht automatisch eine schwere Konsumproblematik. Dafür braucht es weitere Informationen, etwa dazu, ob du deinen Konsum kontrollieren konntest und welche Folgen er im Alltag hatte. Urin- oder Haarwerte darfst du nicht mit dieser Blutserumgrenze vergleichen.